Aktuelle Entwicklungen in der Bullenmast | Wochenblatt für Landwirtschaft & Landleben

2022-07-22 09:27:01 By : Ms. Lisa lee

Staatliche Vorgaben, Vorschriften vom Handel, Anforderungen von der Politik - Wie können Bullenmäster da noch durchblicken?

Die niedersächsische Leitlinie fordert von 2030 an eine weiche Liegefläche für Mastrinder, z.B. in Form von Gummimatten. (Bildquelle: Püning)

Das Tierschutzgesetzt sagt nichts über die Haltung von Rindern, älter als sechs Monate, aus. Auch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TschNutzV) bezieht sich nur auf Kälber im selben Alter. Dieser Zeitraum betrifft allerdings auch den ersten Abschnitt in der Bullenmast, denn die Kälber sind häufig um die fünf Monate alt, wenn sie den Mastbetrieb erreichen. Die Verordnung besagt, dass Fresser einen Platzbedarf von 1,8 m2/Tier benötigen und die Spaltenweite maximal 25 mm betragen darf. Außerdem fordert das Gesetz bis Februar 2024 einen weichen und elastisch verformbaren Liegebereiche für Kälber, sagte Dr. Georg Teepker, Fachberater Tierhaltung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, zu Beginn der Veranstaltung von Fokus Tierwohl am gestrigen Abend.

Die Haltung von Rinder, älter als sechs Monate, ist nicht in der TschNutzV geregelt. „Deshalb hat Niedersachsen eine Vorreiterrolle mit der Beschreibung der Rindermast in einer Tierschutzleitlinie übernommen“, erklärte Teepker. Die im Oktober 2018 veröffentlichte Leitlinie diene vielen anderen Bundesländern als Grundlage, ebenso für Programme vom Handel sowie der Borchert-Kommission. Das Blatt enthält Mindestanforderungen für Neu- und Umbauten, zudem Übergangsfristen für Altgebäude. „Wichtig ist, Spaltenboden mit einer Schlitzweite von 35 mm bleibt zulässig!“, betonte der Rinderfachmann.

Zusätzlich wird ein Liegebereich auf Stroh oder Gummiauflagen gefordert. Bis 2030 müssen Landwirte Altgebäude entsprechend umrüsten. Für Rinder in der Endmast mit mehr als 650 kg Lebendgewicht (LG) fordert die Leitlinie 3,5 m2 Platz/Tier und davon 2,5 m2 Liegefläche. „Wenn die Bullen 650 kg LG erreichen, ist das auch der Zeitpunkt, an dem der erste Bulle bereits aus der Bucht ausgestallt werden könnte. So kann Platz geschaffen werden“, riet der Experte den etwa 80 Teilnehmern. „Bereits ab 2020 braucht ein Bulle 2,7 m2/Tier!“

Die Bauschrift in NRW fordert im Vergleich 3 m2/Tier von 600 kg LG an und eine Liegefläche von 2,25 m2.

Für die Umsetzung der niedersächsischen Leitlinie gibt es für Teepker mehrere Lösungsmöglichkeiten:

Gute Lösungen für Altgebäude mit flachen Buchten zum Erfüllen der Leitlinie fehlen in Augen des Experten momentan noch. „Sicherlich werden wir in Zukunft weniger Tiere in flachen Buchten halten.

Rinder sind Saugtrinker. „Das heißt Schalentränken entsprechen der natürlichen Wasseraufnahme“, erklärte Teepker. Dafür haben Zapfentränken Vorteile in Sachen Hygiene, Reinigungs- und Kontrollaufwand. Die niedersächsische Leitlinie fordert dennoch für Altbauten von ab Oktober 2023 an und für Neubauten ab sofort:

Die Tränken können in den Trennwänden angebracht werden. Wichtig ist, dass sie vom futtertisch aus zu reinigen sind. (Bildquelle: Schmidtmann)

Die Tränken können in den Trennwänden angebracht werden. Wichtig ist, dass sie vom futtertisch aus zu reinigen sind. (Bildquelle: Schmidtmann)

„Eine Tränke in der Buchtenabtrennung gilt für beide Buchten“, so Teepker. Das bedeutet es können 16 Tiere in einer Bucht mit zwei Tränken stehen und die Tränken können in den Trennwänden angebracht werden. „Wichtig ist, dass die Tränken für den Landwirt vom Futtertisch aus zugänglich sind, damit eine Kontrolle gefahrenlos möglich ist.“

Wenn Zapfentränken eingebaut sind, gibt es folgende Spielregeln:

Auf Rinderhalter kommen immer mehr Forderungen zu: Vom Gesetzgeber, dem Handel, Schlachtunternehmen sowie dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung. „Allerdings sind von der Borchert-Kommission noch keine konkreten Kriterien bekannt“, erklärte Teepker. Der Handel hat mit seinem Label haltungsform.de Kriterien für verschiedene Haltungsstufen entwickelt. Dabei wird QS in Haltungsstufe 1 einsortiert. „Haltungsstufe 2 gibt es für Mastbullen bisher nicht“, sagte der Rinderexperte. „In Stufe 3 sind sieben verschiedene Logos zu finden, Stufe 4 ist Bio.“

Aber wie geht´s dann weiter? „Rindermäster müssen nicht untätig abwarten, was auf sie zukommt, sondern können Teilbereiche im Betrieb anpacken“, riet Teepker. Seine Empfehlungen:

Bereich für Kälber in Ordnung bringen: Betriebe können jetzt anfangen weiche Unterlagen für Tiere, jünger als sechs Monate, nachzurüsten. Das fordert die TschNutzV.

Vorhandene Bullenmast optimieren: Tierhaltung auf Haltungsstufe 2 ausrichten (3 m2/Tier von 400 kg LG an). Dafür können Kleingruppen zusammengelegt werden. Außerdem könnten Mäster bereits jetzt Gummimatten ausprobieren oder die Wasserversorgung optimieren.

Entwicklung planen: Wenn Anforderungen an Haltungsstufe 3 erfüllbar sind, dann sollten Betriebsleiter mit den Vermarktern verhandeln und sich den Mitnahmeeffekt sichern. „Wenn Haltungsstufe 3 nicht erfüllbar ist: Abwarten und Beobachten!“ Dann könnten sich Rinderhalter Gedanken um ihre Alternativen machen:

„Wichtig ist, dass niemand jetzt einfach losläuft in Programme, die hohe Mehrkosten bedeuten und diese nicht in Mehrerlösen bringen“, betonte Teepker. Sein Wunsch für die Zukunft: „Am Ende der Diskussionen um die Rindermast brauchen wir verlässliche Lieferketten mit verlässlichen Erlösen für den Mehraufwand. Wir brauchen wirksame Förderprogramme, um diese riesige Transformation hinzubekommen.“ Innerhalb Deutschlands wünschte sich der Experte harmonisierte Fördermaßnahmen. Und für ihn ein wesentliches Anliegen: „Tierwohl ist deutlich mehr als nur Zollstock-Tierschutz.“

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